Jagdliches Brauchtum

Jagen mit Hunden

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  • Arthur schwimmt mEnte
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  • Foxer über Hindernis
  • Arthur sprint über graben
  • Cora über Hindernis
  • Arthur läuft mEnte
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  • DK über Hindernis
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Unsere brauchbaren Jagdhunde sind unverzichtbare Begleiter bei der Jagd

Im Landesjagdgesetz ist das Bereithalten von brauchbaren Hunde vorgeschrieben. "Brauchbar" bedeutet, dass ein Hund in einem bestimmten oder mehreren jagdlichen Fächern z.B. "Stöbern" mit "brauchbar" abgeprüft wurde. Damit ist es erlaubt den Hund im Jagdbetrieb zu führen. Die Einsatzgebiete können vielfältig sein: z.B. mit feiner Nase Wild aufstöbern und dem Jäger anzeigen, die Suche von verletzten Tieren oder das Aufstöbern von Wild.

Die Brauchbarkeitsordnung des Landes Sachsen-Anhalt findet Ihr hier:  Verbandsordnung Brauchbarkeitsprüfung

Wenn Ihr Euren Hund als brauchbaren Jagdhund beim Landesjagdverband Sachsen-Anhalt an- oder abmelden wollt, wendet Euch bitte an

Matthias Dinse- unser Obmann für das Jagdhundewesen per E-Mail info@jaegerschaftmerseburg.de oder unser Kontaktformular .


Wichtige Infos zu Versicherungen auch für unsere treuen Begleiter


Jagdhornbläser (folgt)


  

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