Letzte Aktualisierung 23.01.2020
I.
Trichinenuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
Saalekreises
Die Abgaben der Proben zur Trichinenuntersuchung ist täglich
beim
Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b, Zimmer 3.03
06217 Merseburg
während der Öffnungszeiten möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: |
8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag: |
8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag: |
8.00 Uhr – 13.00 Uhr |
Damit die Proben an den Untersuchungstagen angesetzt werden können, müssen
sie
Montag und Mittwoch spätestens |
13.30 Uhr |
Freitag spätestens |
9.30 Uhr |
beim
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgegeben werden.
Mitteilungen über
positive Befunde erhalten Sie am Untersuchungstag jeweils Montag und Mittwoch
bis 17.00 Uhr und Freitag bis 13.00 Uhr. Die Gebühr für die Untersuchung der
Probe beträgt 8,00 € und ist bei der Abgabe zu entrichten.
Beachten Sie bitte auch die nachstehenden amtlichen Hinweise und das Merkblatt
des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
Die Mindestmenge des Probenmaterials (s. Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme)
soll mindestens 50g betragen. Bei positivem Befund muss eine Zweitprobe mit
weiteren 50g angesetzt werden. Stellen Sie daher sicher, dass das
Probenmaterial mengenmäßig für die Zweitprobe ausreichend ist und geben Sie
eine Mindestmenge von 100g ab. Sofern die abgegebene Menge für eine Zweitprobe
nicht ausreicht, sind Sie zur Nachlieferung verpflichtet.
Achten Sie bitte auch darauf, dass die Wildursprungsscheine leserlich und
vollständig, insbesondere in der Rubrik Antragsteller (Anschrift, Tel.-Nr.)
ausgefüllt sind. Diese Angaben sind für Information über positive Befunde und
die Versendung der Schweißproben an die Untersuchungsstelle beim Landesamt für
Verbraucherschutz in Stendal erforderlich.
Die Schweißproben sollten separat vom Fleisch (evtl. Röhrchen in Extratüte) und
mit der Kennzeichnung entsprechend Wildursprungsschein zur Trichinenprobe (bzw.
zum entnommenen Tier) vorgelegt werden
II. Beitragskassierung
der Jägerschaft Merseburg
Die Beitragskassierung führt die Jägerschaft Merseburg jährlich in der Zeit vom
1. bis 31. Januar durch. Hierüber werden die Mitglieder der Jägerschaft zum
Jahresbeginn jeweils schriftlich informiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass Versicherungsschutz in der
Jagdhaftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag des Landesjagdverbandes für
Mitglieder erst mit Zahlung der Versicherungsprämie besteht, die mit dem
Mitgliedsbeitrag zu überweisen ist.
Die Jägerschaft gewährleistet die termingemäße Abführung
gezahlter Beiträge und Versicherungsprämien an den Landesjagdverband
Sachsen-Anhalt e.V zum Jagdjahresbeginn, soweit die
Beiträge und Versicherungsprämien bis zum 15.März des laufenden Jahres auf dem
Konto der Jägerschaft eingegangen sind.
III. Vorbereitung auf die
Jägerprüfung
Vorbereitungslehrgänge
auf die Jägerprüfung werden von der Jägerschaft
Saalkreis angeboten.
Informieren Sie sich direkt bei der Jägerschaft unter www.jaegerschaft-saalekreis.de oder den nachstehenden Ansprechpartnern:
Leiter
der Jagdschule:
Herr Michael Stöhr
Telefon: 0179-9209396
E-Mail: stoehr@jaegerschaft-saalkreis.de
Vorsitzender der Jägerschaft Saalkreis e.V.:
Herr Joachim Schröder
Telefon: 034601-25302 oder 0151-51182099
E-Mail:schroeder@jaegerschaft-saalkreis.de
Untere Jagdbehörde:
Herr Jens Stör
Telefon: 03461-401237
IV.
Durchführung der Jägerprüfung im Saalekreis
Der Landkreis Saalekreis führt jährlich
eine Prüfung nach §15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz zum Erwerb der Jagdberechtigung
auf der Grundlage der Prüfungsordnung
des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt durch.
Die Mitglieder der Prüfungskommission sind aus den Jägerschaften des
Saalekreises berufen. Den Vorsitz führt der Kreisjägermeister. Voraussetzung
für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die fristgerechte
Antragstellung auf Zulassung, die Zahlung
der Prüfungsgebühr und der Nachweis
einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
Füllen Sie den Antrag
auf Zulassung zur Jägerprüfung aus und
reichen ihn bei der Unteren Jagdbehörde des Saalekreises ein, wenn Sie
sich beim Landkreis Saalekreis anmelden möchten.
Beachten Sie die aktuelle Frist für die Anmeldung!
Informationen zu den aktuellen Terminen und Anmeldefristen erhalten Sie auf der
Homepages der Kreisverwaltung Saalekreis oder direkt
bei den Ansprechpartnern der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Saalekreis
Ansprechpartner: |
Frau Buhl |
|
Telefon |
03461/401219 |
|
E-Mail: |
||
Ansprechpartner: |
Herr Stör |
|
Telefon |
03461/401237 |
|
E-Mail: |
Anschrift: |
Kreisverwaltung Saalekreis |
||
Untere Jagdbehöre |
|||
Domplatz 2 |
|||
06217 Merseburg |
|||
Sprechzeiten: |
|||
Dienstag: |
9.00 – 12.00 Uhr 13:00 – 18.00 Uhr |
||
Donnerstag: |
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr |
||
und nach Vereinbarung |
|||
Ansprechpartner: |
Frau Buhl |
||
Telefon |
03461/401219 |
||
E-Mail: |
|||
Ansprechpartner: |
Herr Stör |
||
Telefon |
03461/401237 |
||
E-Mail: |
|||
Anschrift: |
Kreisverwaltung Saalekreis |
|
Untere Jagdbehöre |
||
Domplatz 2 |
||
06217 Merseburg |
||
Sprechzeiten: |
||
Dienstag: |
9.00 – 12.00 Uhr 13:00 – 18.00 Uhr |
|
Donnerstag: |
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr |
|
und nach tel. Vereinbarung 03461/4012- Durchwahl -04, -12, -38 |