Letzte Aktualisierung 23.01.2020

I. Trichinenuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises


Die Abgaben der Proben zur Trichinenuntersuchung ist täglich beim

         Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
         Oberaltenburg 4b, Zimmer 3.03
         06217 Merseburg

während der Öffnungszeiten möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

8.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag:

8.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:

8.00 Uhr – 13.00 Uhr


Damit die Proben an den Untersuchungstagen angesetzt werden können, müssen sie

Montag und Mittwoch spätestens

13.30 Uhr

Freitag spätestens

9.30 Uhr

 

beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgegeben werden.

Mitteilungen über positive Befunde erhalten Sie am Untersuchungstag jeweils Montag und Mittwoch bis 17.00 Uhr und Freitag bis 13.00 Uhr. Die Gebühr für die Untersuchung der Probe beträgt 8,00 € und ist bei der Abgabe zu entrichten.
Beachten Sie bitte auch die nachstehenden amtlichen Hinweise und das Merkblatt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
Die Mindestmenge des Probenmaterials (s. Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme) soll mindestens 50g betragen. Bei positivem Befund muss eine Zweitprobe mit weiteren 50g angesetzt werden. Stellen Sie daher sicher, dass das Probenmaterial mengenmäßig für die Zweitprobe ausreichend ist und geben Sie eine Mindestmenge von 100g ab. Sofern die abgegebene Menge für eine Zweitprobe nicht ausreicht, sind Sie zur Nachlieferung verpflichtet.

Achten Sie bitte auch darauf, dass die Wildursprungsscheine leserlich und vollständig, insbesondere in der Rubrik Antragsteller (Anschrift, Tel.-Nr.) ausgefüllt sind. Diese Angaben sind für Information über positive Befunde und die Versendung der Schweißproben an die Untersuchungsstelle beim Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal erforderlich.

Die Schweißproben sollten separat vom Fleisch (evtl. Röhrchen in Extratüte) und mit der Kennzeichnung entsprechend Wildursprungsschein zur Trichinenprobe (bzw. zum entnommenen Tier) vorgelegt werden


II. Beitragskassierung der Jägerschaft Merseburg

Die Beitragskassierung führt die Jägerschaft Merseburg jährlich in der Zeit vom 1. bis 31. Januar durch. Hierüber werden die Mitglieder der Jägerschaft zum Jahresbeginn jeweils schriftlich informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass Versicherungsschutz in der Jagdhaftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag des Landesjagdverbandes für Mitglieder erst mit Zahlung der Versicherungsprämie besteht, die mit dem Mitgliedsbeitrag zu überweisen ist.

Die Jägerschaft gewährleistet die termingemäße Abführung gezahlter Beiträge und Versicherungsprämien an den Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V zum Jagdjahresbeginn, soweit die Beiträge und Versicherungsprämien bis zum 15.März des laufenden Jahres auf dem Konto der Jägerschaft eingegangen sind.

 

III. Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung werden von der Jägerschaft  Saalkreis angeboten.

Informieren Sie sich direkt bei der Jägerschaft unter www.jaegerschaft-saalekreis.de oder den nachstehenden Ansprechpartnern:

 

Leiter der Jagdschule:
Herr Michael Stöhr
Telefon: 0179-9209396
E-Mail: 
stoehr@jaegerschaft-saalkreis.de

Vorsitzender der Jägerschaft Saalkreis e.V.:
Herr Joachim Schröder
Telefon: 034601-25302 oder 0151-51182099
E-Mail:
schroeder@jaegerschaft-saalkreis.de

Untere Jagdbehörde:
Herr Jens Stör
Telefon: 03461-401237

 

 

 

IV. Durchführung der Jägerprüfung im Saalekreis

Der Landkreis Saalekreis führt jährlich eine Prüfung nach §15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz zum Erwerb der Jagdberechtigung auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt durch.
Die Mitglieder der Prüfungskommission sind aus den Jägerschaften des Saalekreises berufen. Den Vorsitz führt der Kreisjägermeister. Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die
fristgerechte Antragstellung auf Zulassung, die Zahlung der Prüfungsgebühr und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
Füllen Sie den Antrag
auf Zulassung zur Jägerprüfung aus und reichen ihn bei der Unteren Jagdbehörde des Saalekreises  ein, wenn Sie sich beim Landkreis Saalekreis anmelden möchten.

Beachten Sie die aktuelle Frist für die Anmeldung!

Informationen zu den aktuellen Terminen und Anmeldefristen erhalten Sie auf der Homepages der Kreisverwaltung Saalekreis oder direkt bei den Ansprechpartnern der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Saalekreis

Ansprechpartner:

Frau Buhl

Telefon

03461/401219

E-Mail:

elke.buhl@saalekreis.de

Ansprechpartner:

Herr Stör

Telefon

03461/401237

E-Mail:

jens.stoer@saalekreis.de

 

V. Antrag Jagdschein

Anträge auf die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen sind bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreis Saalekreis zu beantragen:
Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag

Anschrift:

Kreisverwaltung Saalekreis

Untere Jagdbehöre

Domplatz 2

06217 Merseburg

Sprechzeiten:

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr   13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr   13.00 – 15.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Frau Buhl

Telefon

03461/401219

E-Mail:

elke.buhl@saalekreis.de

Ansprechpartner:

Herr Stör

Telefon

03461/401237

E-Mail:

jens.stoer@saalekreis.de

 

VI.  Waffenkauf und Verkauf

Der Kauf und Verkauf von Waffen ist bei der Unteren Waffenbehörde anzuzeigen bzw. zu beantragen.
Die Antrags- bzw. Anzeigeformulare der Unteren Waffenbehörde der Kreisverwaltung Saalekreis können Sie dazu ausdrucken, ausfüllen und unter Vorlage der Waffenbesitzkarte einreichen.
Erwerb einer Schusswaffe

Verkauf einer Schusswaffe

Einen Musterkaufvertrag, der die Anforderungen für die behördliche Anmeldung erfüllt.


Anschrift:

Kreisverwaltung Saalekreis

Untere Jagdbehöre

Domplatz 2

06217 Merseburg

Sprechzeiten:

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr   13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr   13.00 – 15.00 Uhr

und nach tel. Vereinbarung   03461/4012- Durchwahl -04, -12, -38